Allgemeine Geschäftsbedingungen
Coworking- und Virtual-Office-Leistungen | Hafenloft Offenbach
Lofthouse Catering GmbH – Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Coworking-Arbeitsplätzen, über die Bereitstellung einer Geschäftsadresse („Virtual Office") sowie über ergänzende Leistungen im Hafenloft Offenbach, die zwischen der Lofthouse Catering GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Nutzer (nachfolgend „Mitglied") geschlossen werden. Die §§ 1 bis 7 gelten für alle Leistungen; die §§ 8 bis 16 gelten ergänzend für Virtual-Office-Leistungen. Die §§ 17 und 18 gelten als Schlussbestimmungen für alle Verträge.
§ 2 Leistungsgegenstand Coworking
Der Anbieter stellt dem Mitglied je nach gebuchtem Tarif einen Arbeitsplatz (Flex oder Fix), WLAN-Zugang sowie die Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen (Küche, Sanitär) zur Verfügung.
Das Hafenloft Offenbach wird primär als Eventlocation betrieben. Der Anbieter behält sich vor, die Coworking-Flächen für eigene oder externe Veranstaltungen vorrangig zu nutzen. In solchen Fällen kann die Coworking-Nutzung vorübergehend eingeschränkt, verlegt oder ausgesetzt werden. Das Mitglied wird hierüber mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich oder per E-Mail informiert. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Schadensersatz – sind ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsschluss & Laufzeit
Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Nutzervertrags zustande. Er beginnt zum vereinbarten Datum und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Nutzungsentgelt & Zahlung
Das monatliche Nutzungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters. Es ist im Voraus zu entrichten und muss bis spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats auf dem Konto des Anbieters eingegangen sein.
Bei Abschluss eines Resident-Tarifs ist eine Kaution in Höhe von zwei Brutto-Monatsmieten zu hinterlegen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Bei Tagespässe oder 10er-Karten entfällt die Kautionspflicht; die Zahlung erfolgt im Voraus.
§ 5 Stornierung
Für Day Passes und Meetingraumbuchungen gelten folgende Stornofristen:
- Mehr als 48 StundenKostenfrei
- 24–48 Stunden50 % des Entgelts
- Weniger als 24 Stunden / Nichterscheinen100 % des Entgelts
§ 6 Haftung & Versicherung
Das Mitglied haftet für alle durch es verursachten Schäden an Einrichtung und Gebäude. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände (z. B. Laptops, Dokumente). Der Abschluss einer eigenen Inhaltsversicherung wird empfohlen.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr. Bei illegaler Nutzung des Netzwerks ist der Anbieter berechtigt, das Mitglied mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
§ 7 Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, Rücksicht auf den Eventbetrieb der Location zu nehmen. Lärmintensive Tätigkeiten sind auf das notwendige Minimum zu beschränken. Bei laufenden Veranstaltungen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Besondere Bedingungen für Virtual-Office-Leistungen (§§ 8–16)
§ 8 Geltung und Verhältnis zu den allgemeinen Bestimmungen
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Verträge über die Bereitstellung einer Geschäftsadresse („Virtual Office") im Hafenloft Offenbach. Die §§ 3, 4, 17 und 18 dieser AGB (Vertragsschluss und Laufzeit, Nutzungsentgelt und Zahlung, Änderungen der AGB sowie Recht und Gerichtsstand) gelten entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Abschnitts für die Virtual-Office-Leistungen vor.
§ 9 Leistungsumfang Virtual Office
Der Anbieter stellt dem Mitglied eine reale, ladungsfähige Geschäftsadresse am Standort des Anbieters zur Verfügung. Diese darf – je nach gebuchtem Tarif – für die geschäftliche Korrespondenz, das Impressum, die Gewerbeanmeldung und, sofern ausdrücklich vereinbart, für die Eintragung als Firmensitz im Handelsregister genutzt werden. Für die Eintragung stellt der Anbieter auf Anfrage eine entsprechende Domizil- bzw. Nutzungsbestätigung aus.
Zum Leistungsumfang gehören die Annahme der eingehenden Geschäftspost sowie deren Weiterleitung, Digitalisierung (Scan) oder Bereithaltung zur Abholung nach Maßgabe des gebuchten Tarifs. Ein Telefon-, Anrufannahme- oder Sekretariatsservice ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistung. Die Nutzung von Gemeinschafts-, Besprechungs- oder Coworking-Flächen ist im Virtual-Office-Tarif nicht enthalten und kann nach den jeweils geltenden Konditionen gesondert gebucht werden.
§ 10 Identitäts- und Legitimationsprüfung
Der Vertrag über Virtual-Office-Leistungen wird erst wirksam bzw. die Adresse erst zur Nutzung freigegeben, nachdem das Mitglied seine Identität vollständig nachgewiesen hat. Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung der Adresse bis zum Abschluss dieser Prüfung zurückzuhalten.
Vorzulegen sind – insbesondere zur Vermeidung von Missbrauch, zur Verhinderung von Scheinsitzen sowie zur Erfüllung etwaiger geldwäscherechtlicher Anforderungen:
- →bei natürlichen Personen: ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie auf Verlangen ein Nachweis der Wohnanschrift (nicht älter als drei Monate);
- →bei juristischen Personen und Personengesellschaften: ein aktueller Handelsregisterauszug bzw. entsprechender Registernachweis, eine Gesellschafterliste sowie das Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person; auf Verlangen sind Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten zu machen.
Das Mitglied sichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben und Unterlagen zu. Änderungen der mitgeteilten Daten (insbesondere Namen, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsverhältnisse) sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, in angemessenen Abständen eine Aktualisierung der Nachweise zu verlangen.
§ 11 Nutzung der Geschäftsadresse
Die Adresse darf ausschließlich durch das im Vertrag benannte Mitglied bzw. das benannte Unternehmen genutzt werden. Eine Überlassung, Untervermietung oder Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung für nicht benannte weitere Unternehmen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
Das Mitglied stellt sicher, dass es unter der Adresse tatsächlich erreichbar bleibt und eingehende Post zeitnah abruft bzw. abrufen lässt. Eine Nutzung für rechtswidrige, irreführende oder betrügerische Zwecke ist untersagt. Der Anbieter ist berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung zu überprüfen und bei begründeten Zweifeln entsprechende Nachweise zu verlangen.
§ 12 Postbearbeitung und -weiterleitung
Die Annahme gewöhnlicher Briefpost ist im Nutzungsentgelt enthalten. Digitalisierung, Weiterleitung und Bereithaltung erfolgen nach Maßgabe des gebuchten Tarifs; anfallendes Porto sowie Auslagen für Verpackung und Versand werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich als Pauschale vereinbart.
Für Pakete, Nachnahmesendungen, Einschreiben und sonstige Sendungen mit besonderen Anforderungen kann der Anbieter eine gesonderte Handhabung, eine Zusatzvergütung oder die persönliche Abholung durch das Mitglied verlangen; eine Annahmepflicht für solche Sendungen besteht nicht. Behörden- und Gerichtspost wird angenommen und dem Mitglied unverzüglich zur Kenntnis gebracht bzw. weitergeleitet.
Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Post wird für die Dauer von drei Monaten aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet, sofern keine abweichenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 13 Pflichten des Mitglieds bei Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Recht des Mitglieds, die Adresse in jeglicher Form zu verwenden. Das Mitglied ist verpflichtet, die Adresse unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende, aus allen öffentlichen und behördlichen Registern und Angaben zu entfernen – insbesondere aus Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Angaben gegenüber dem Finanzamt sowie aus Impressum, Website und Geschäftsunterlagen. Auf Verlangen ist dem Anbieter die erfolgte Abmeldung nachzuweisen.
Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, eingehende Sendungen nicht mehr anzunehmen und als „unbekannt verzogen" bzw. „Empfänger unter der Anschrift nicht ansässig" zu retournieren. Nimmt der Anbieter über das Vertragsende hinaus Post entgegen oder leitet diese weiter, weil die Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgt ist, kann hierfür ein pauschales Bearbeitungsentgelt gemäß gültiger Preisliste berechnet werden. Kommt das Mitglied seiner Abmeldepflicht trotz Aufforderung nicht nach, behält sich der Anbieter geeignete rechtliche Schritte vor.
§ 14 Sperrung und außerordentliche Kündigung (Virtual Office)
Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Adresse mit sofortiger Wirkung zu sperren oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn
- →die Identitäts- und Legitimationsprüfung nicht, nicht vollständig oder mit unrichtigen Angaben erfolgt;
- →die Adresse rechtswidrig, irreführend oder für betrügerische Zwecke genutzt wird oder ein hinreichender Verdacht hierauf besteht;
- →das Mitglied mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist;
- →das Mitglied wesentliche Pflichten aus diesem Abschnitt verletzt.
Soweit der Anbieter gesetzlich zur Auskunft oder Mitteilung gegenüber Behörden verpflichtet ist, bleibt dieses Recht bzw. diese Pflicht unberührt.
§ 15 Datenschutz und Aufbewahrung
Der Anbieter verarbeitet die im Rahmen der Virtual-Office-Leistungen erhobenen Daten – insbesondere Ausweis- und Identifikationsdaten sowie Daten zur Postbearbeitung – ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Maßgabe der DSGVO und der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betreffenden Nachweise für deren Dauer gespeichert und anschließend gelöscht.
§ 16 Haftung für Virtual-Office-Leistungen
Der Anbieter schuldet die sorgfältige Annahme und Bearbeitung der eingehenden Post, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg hinsichtlich Zustellzeitpunkt oder Fristwahrung. Für Schäden aus verspäteter, unterbliebener oder fehlerhafter Postweiterleitung haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei denen nach den allgemeinen Regelungen dieser AGB gehaftet wird. Das Mitglied bleibt selbst dafür verantwortlich, fristgebundene Vorgänge rechtzeitig zu verfolgen.
Schlussbestimmungen (§§ 17–18)
§ 17 Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 18 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
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